Menschenrechtsschutz in Europa

Auch wenn die Idee der Menschenrechte auf das 18. Jahrhundert zurückgeht, so hat man es doch erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geschafft, zum Schutz der Menschenrechte auch Gerichte zu schaffen, die Staaten verurteilen können, wenn diese Rechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Verbot der willkürlichen Verhaftung nicht achten. Seit 60 Jahren können einzelne Bürgerinnen und Bürger ihre Beschwerden vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, der für mittlerweile über 800 Millionen Menschen zuständig ist. Aber das System ist kompliziert, mit 47 Richterinnen und Richtern, die alle aus unterschiedlichen Staaten kommen und von unterschiedlichen Rechtskulturen geprägt sind. Sie sind dazu aufgerufen, europäische Standards durchzusetzen, müssen sich oftmals gegen die Politik stellen und sich Gehör verschaffen. Die Geschichte des Menschenrechtsschutzes in Europa ist eine Erfolgsgeschichte. Allerdings ist die Zukunft - angesichts der vielfach zu beobachtenden Rückbesinnung auf die nationale Souveränität und die Skepsis gegenüber Multilateralismus - offen.

Angelika Nussberger ist Slawistin und Expertin für Völkerrecht und Grundrechtsschutz. Forschungsaufenthalte führte sie zur Universität Harvard und zum Max-Planck-Institut für ausländisches Sozialrecht.
Seit 2017 ist sie Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Mittwoch, 18. März 2020 · 19:30 Uhr

Prof. Dr. Angelika Nußberger

Prof. Dr. Angelika Nußberger

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